Geschäftsführer-Versorgung

Unternehmer- & Geschäftsführerversorgung

Die gesetzlichen Versorgungsansprüche allein sind für Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) i. d. R. völlig unzureichend. Der frühzeitige systematische Aufbau einer zusätzlichen Versorgungsstrategie ist daher unverzichtbar, um eine auskömmliche Ruhestandsversorgung zu gewährleisten.

Speziell Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder Kapitalgesellschaft können spezielle steueroptimierte Versorgungskonzepte der betrieblichen Altersvorsorge nutzen und Beiträge zur GGF-Versorgung als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Beispiel: Betriebliche Versorgungskonzept für einen Gesellschafter Geschäftsführer

Was sind die Gründe für die oftmals hohen Versorgungslücken?

  • GGFs sind i.d.R. nicht sozialversicherungspflichtig und haben aufgrund ihrer Erwerbsbiographie oftmals keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
  • Die eigene Ruhestandsversorgung wird von Unternehmern häufig sträflich vernachlässigt. “Zuerst muss die Firma laufen, dann kümmere ich mich um die Altersversorgung.” Es wird dadurch viel zu spät mit der privaten Vermögensbildung für den Ruhestand begonnen.
  • Das in der Regel höhere Einkommen führt zudem zu einem höheren Lebensstandard, der auch im Ruhestand finanziert werden muss.
  • Es fehlt eine gesetzliche Absicherung gegen Erwerbsminderung,  Berufsunfähigkeit und schwere Krankheiten.  Die unzureichende Absicherung dieser existentiellen Risiken gefährden die persönliche Ruhestandsversorgung.

Welcher Beitrag sollte in die persönliche Ruhestandsversorgung investiert werden?

Möchten sie zumindest eine vergleichbare Versorgung wie ein Angestellter erreichen? Dann müssen Sie auch einen vergleichbaren Beitrag in Ihre Zukunftsversorgung investieren.

Für eine angemessene Grundversorgung sollte ein Unternehmer/Geschätsführer monatlich ca. 20 % seines Gehaltes aufwenden. Zu viel? Beachten Sie: Dies entspricht lediglich dem Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, der für angestellte Arbeitnehmer in die gesetzliche Rente einbezahlt wird.

Beispiel:

Bei einem Monatsgehalt von 6.500 €‚¬ sollten ca. 1.300€ für die eigene Zukunftsversorgung investiert werden. (Dieses Gehalt entspricht ungefähr der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung in 2017).

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